Lindenhofschule Mainzlar / Staufenberg

Informationsschrift für Schulanfänger 2014/15

 

Liebe Eltern!

 

Ihr Kind soll ab diesem Schuljahr die Lindenhofschule Mainzlar besuchen. Dieser Anfang stellt für Ihr Kind und eventuell auch für Sie eine neue Situation dar. Um Ihrem Kind und Ihnen zu helfen, haben wir diese Informationsschrift zusammengestellt. Es soll Ihnen die Orientierung erleichtern und einige Begriffe erläutern, die im Schulalltag gebräuchlich sind. Wir hoffen, dass sich damit eine verständnisvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule anbahnt und Ihr Kind sich in der Schule wohl fühlt.

Mit freundlichen Grüßen

Das Kollegium der Grundschule Mainzlar

 

Anschrift der Schule: 

Lindenhofschule Mainzlar, Hachborner Straße 6-8, 35460 Staufenberg

Telefon: 06406/4370

Fax: 06406/905470

 

Schulleitung: Elisabeth Jessen(Schulleiterin)                                 

Verwaltung u. Sekretariat: Frau Damm

Hausmeister: Herr Krüger

 

P.S.: Sollten Sie noch Tipps und Ergänzungen für diese Informationsschrift haben,  teilen Sie uns diese bitte mit.

 

ANRUFEN:

(Telefon: 06406/4370 und Fax: 905470)

Bitte rufen Sie uns möglichst nur in den großen Pausen an:

9.30 Uhr - 10.00 Uhr   oder   11.30 Uhr - 11.45 Uhr.

Unser Sekretariat ist nur am

Dienstag von 8.00 Uhr - 11.30 Uhr

und Donnerstag von 11.30 Uhr - 14.30 Uhr besetzt.

 

 

Anrufe während der Unterrichtszeit sollten vermieden werden.

 

EINSCHULUNGSTAG:

Die Einschulung der Schulanfänger findet immer am 2. Schultag nach den Sommerferien statt. Der Einschulungsgottesdienst ist im ev. Gemeindezentrum Staufenberg, anschließend findet die Einschulungsfeier in der Lindenhofschule Mainzlar statt.

 

ELTERNABEND:

Zum ersten Elternabend nach der Einschulung lädt Sie die Klassenlehrkraft ein. Sie wird hier über den Erlass zur Elternbeiratswahl informieren und die Wahl des Elternbeirates der Klasse einleiten. Wenn Sie bestimmte Themen auf der Tagesordnung eines Elternabends wünschen, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft.

 

ELTERNBEIRAT:

Der Klassenelternbeirat wird in der ersten Elternversammlung gewählt. Er besteht aus einem(r) Vorsitzenden und seinem(r) Stellvertreter(in) und bleibt 2 Jahre im Amt. Der Schulelternbeirat besteht aus den Klassenelternbeiräten der Schule.

Seit dem Schuljahr 1994/1995 besteht eine Schulkonferenz an unserer Schule, die sich aus Eltern und Lehrern zusammensetzt.

 

ELTERNSPENDE:

Sie wurde von den Eltern ins Leben gerufen, um die Schule mit zusätzlichen Lehrmitteln und Materialien auszustatten. Die Mittel ermöglichen uns manche sinnvolle Anschaffung, um den Unterricht für die Kinder mit entsprechenden Materialien noch effektiver und attraktiver zu gestalten. Über die Verwendung der Spende entscheidet der Elternbeirat nach Vorschlag der Lehrerkonferenz. Eine Zahlpflicht besteht nicht, ebenso bleibt die Höhe des Betrages sowie die Häufigkeit der Zahlungen dem Ermessen der Eltern vorbehalten und anonym.

 

ENTSCHULDIGUNGEN:

Bei der Erkrankung eines Kindes ist die Klassenlehrerschaft bzw. die Schulleitung am selben Tag telefonisch oder per Fax, zu benachrichtigen. Bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.

Kann ein Schüler an einem Unterrichtstag oder an einer einzelnen Unterrichtsstunde nicht teilnehmen, muss die zuständige Lehrkraft benachrichtigt werden. Soll ein Kind von der Teilnahme am Sportunterricht befreit werden, so ist ein entsprechendes Attest vorzulegen. Konnte ein Kind aus einem besonderen Grund seine Hausaufgaben nicht anfertigen, so sollten auch dies die Eltern der Lehrkraft mitteilen.

 

FERIEN:

Ferientermine für das Schuljahr 2014/2015 (angegeben ist der erste und letzte Ferientag)

Sommerferien:              26.07.14 - 05.09.2014

Herbstferien:                20.10.2014 - 03.11.2014

Weihnachtsferien:         22.12.2014 - 09.01.2015

Osterferien:                  30.04.2015 - 10.04.2015

Sommerferien:              27.07.2015 - 04.09.2015

 

Bewegliche Ferientage:

Rosenmontag                                 16.02.2015                    

Tag nach Christi Himmelfahrt            15.05.2015

Tag nach Fronleichnam                    05.06.2015

zusätzlicher beweglicher Ferientag am 17.02.15

Jeweils am letzten Schultag vor den Ferien ist um 11.30 Uhr Unterrichtsschluss (nach der 4. Stunde). Die Beurlaubung von einzelnen Schüler/innen vor den Ferien oder im Anschluss an die Ferien ist entsprechend dem Schulpflichtgesetz nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen(z.B. Maßnahme der vorbeugenden Gesundheitshilfe) zulässig. Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig bei der Schulleitung zu stellen und zu begründen.

 

HAUSAUFGABEN:

Hausaufgaben dienen der Ergänzung der Unterrichtsarbeit. Der Unterrichtsstoff kann durch Hausaufgaben vertieft werden; die in der Schule erworbenen Fähigkeiten werden dabei angewandt und geübt. Jedoch sollen Hausaufgaben sich immer aus dem Unterricht sinnvoll ergeben. Es kann daher auch hausaufgabenfreie Tage geben. Wichtig für das Anfertigen der Hausaufgaben:

Ihr Kind soll an einem ruhigen Arbeitsplatz ohne Störung und Ablenkung arbeiten können. Im 1. Schuljahr sollte die tägliche Arbeitszeit für die Hausaufgaben ½ Stunde nicht überschreiten. Benötigt Ihr Kind regelmäßig länger, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft. Sie können gemeinsam die Ursache und auch mögliche Lösungen finden. Es ist auch durchaus möglich, dass die Kinder unterschiedliche Hausaufgaben erhalten.

 

KLASSENLEHRKRAFT:

Die Klassenlehrkraft ist für Ihr Kind die erste und wichtigste Bezugsperson in der Schule. Sie erteilt in der Regel den größten Teil des Unterrichts, ist zuständig für die kleinen und großen Freuden und Sorgen der Kinder. Die Klassenlehrkraft führt die Klassengeschäfte und hält den Kontakt mit den Eltern. Wenden Sie sich mit Fragen und Problemen, die Ihr Kind betreffen, an sie. Sie kennt die Situation am besten und wird Sie beraten können. Gesprächstermine können auch telefonisch vereinbart werden.

Bei Fragen, die sich auf ein bestimmtes Unterrichtsfach bezieht, wenden Sie sich bitte direkt an den/die unterrichtende/n Lehrer/in.

 

LEHRMITTELFREIHEIT:

Im 1. Schuljahr erhalten alle Schüler die Lese- und Rechenfibel am Ende des Schuljahres übereignet. In den kommenden Schuljahren werden die Schulbücher nur leihweise überlassen und sollten, da sie nur nach einer Reihe von Benutzerjahren neu angeschafft werden können, eingebunden und sorgsam behandelt werden.

 

RANZEN:

Für die Schulanfänger sollten Sie unbedingt einen Ranzen wählen:Wenn das Kind lange Zeit die gefüllte Schultasche in einer Hand trägt, kann als Dauerschaden eine Verkrümmung der Wirbelsäule auftreten. In einem Ranzen kann man das Schulgepäck gleichmäßig auf beiden Schultern tragen; das Kind kann aufrecht gehen. Es gibt heute leicht Ranzen in verschiedenen Größen. Viele Kinder haben zuviel in ihrem Ranzen. Bitte überprüfen Sie das Schulgepäck.

 

RECHNEN:

Im 1. Schuljahr wird in der Regel nur im Zahlenraum bis 20 gerechnet (Plus- und Minusaufgaben). Dabei können eine Reihe von Anschauungsmitteln verwendet werden (Rechenplättchen, Rechenschieber, Spielzeug, Spielgeld, Zahlenstrahl), um die Rechenoperationen gut zu veranschaulichen. Bitte achten Sie darauf, dass das Material im Ranzen ist und vollständig bleibt.

 

RELIGIONSUNTERRICHT:

Der Religionsunterricht ist ein ordentliches Lehrfach. Schüler, die nicht daran teilnehmen sollen, müssen durch die Eltern schriftlich abgemeldet werden. Die Eltern der Grundschulkinder entscheiden, ob Ihr Kind am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht teilnehmen soll.

 

SCHULWEG:

Wichtig ist, dass Ihr Kind den Weg zur Schule und wieder nach Hause kennt. Gehen Sie den Weg vor dem ersten Schultag mit Ihm und erklären Sie ihm die Verkehrszeichen. Weisen Sie auch auf die besonderen Gefahrenpunkt hin. Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste.

Helle Bekleidungsstücke- eventuell mit einer Signalfarbe-, Leuchtfarben am Ranzen machen den Schulanfängern als Teilnehmer am Straßenverkehr für den Autofahrer erkennbar. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind das Haus rechtzeitig verlässt und nicht aus Furcht vor einem Zu spät kommen zur Unachtsamkeit verleitet wird. Machen Sie Ihrem Kind auch deutlich, dass es niemals fremde Leute begleitet, auch wenn diese noch so freundlich sind. Alle Gefahrenquellen können wir nicht beseitigen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind zur Selbstständigkeit erziehen. Ein selbstsicheres Kind, das Gefahren richtig einzuschätzen gelernt hat, ist weniger gefährdet als ein überhütetes Kind. Es sollte also möglichst bald selbstständig seinen Schulweg gehen.

 

UNTERRICHTS- UND PAUSENZEITEN:

Der Unterricht an den Grundschulen ist nicht mehr in strenge 45-Minuten-Einheiten unterteilt, die jeweils ein bestimmtes Fach beinhalten, sondern in größere und kleinere Unterrichtssequenzen, deren Länge sich nach den Fähigkeiten, dem Aufnahme- und Konzentrationsvermögen der Kinder und den Erfordernissen des jeweils zu vermittelnden Stoffes richten.

Zur Zeit werden diese Unterrichtssequenzen z.B. im Falle eines 6-Stunden-Tages von 8.00 - 13.15 Uhr in drei Blöcken zusammengefasst, die durch 2 Pausen unterteilt werden. Besteht in Einzelfällen ein weiterer Bedarf nach kürzeren Bewegungsphasen (z.B. in der 1. Klasse), werden diese vom jeweils unterrichtenden Lehrer eingerichtet. Den täglichen Unterrichtsbeginn und- schluss erfahren Sie im Stundenplan.

 

UNFALLVERSICHERUNG:

Für alle Schüler hat der Landkreis Gießen als Schulträger eine Unfallversicherung und Sachschadensversicherung abgeschlossen. Die Unfallversicherung erstreckt sich auf Unfälle, die die Versicherten während des lehrplanmäßigen Unterrichts und sonstiger Unterrichtsveranstaltungen erleiden. Auch auf dem direkten Schulweg ist der Schüler versichert.

Schülerunfälle müssen umgehend der Verwaltung der Schule gemeldet werden.

Schüler, bei denen nicht eindeutig die Art der Verletzung festzustellen ist, werden durch einen Krankenwagen des DRK zur Unfallstation nach Gießen gefahren. Nach ärztlicher Untersuchung bei Unfallarzt bringt sie der Krankenwagen nach Hause. Wir bemühen uns, Sie vorher telefonisch zu verständigen.

 

VORKLASSE:

In der Vorklasse werden die Kinder in kleinen Gruppen auf den Unterricht in der Schule vorbereitet. Auch Schüler des 1. Schuljahres, bei denen vorauszusehen ist, dass sie das Schuljahr nicht erfolgreich beenden werden, können während des ersten Halbjahres in die Vorklasse überwechseln.

Kinder aus der Vorklasse besuchen dann in der Regel die 1. Klasse des darauf folgenden Schuljahres in ihrem Heimatort. Die Vorklasse wird nicht auf die Schulpflicht angerechnet.

 

ZEUGNISSE / NOTEN:

Das Halbjahreszeugnis im 1. und 2. Schuljahr entfällt.

Das Zeugnis des Schuljahres enthält eine Mitteilung über die Entwicklung des Kindes in diesem Jahr sowie eine ergänzende Beurteilung, z.B. über das Arbeitsverhalten, über besondere Fähigkeiten und Schwächen und über das soziale Verhalten.

Noten werden in Klasse 1 nicht erteilt! In Klasse 2 gibt es am Jahresende Zeugnisnoten!

In den Klassen 3 und 4 gibt es Halbjahreszeugnisse und Jahreszeugnisse mit Noten.

In „Bemerkungen“ werden besondere Lernfortschritte, aber auch Leistungsrückstände mitgeteilt.

In Arbeitsverhalten und Sozialverhalten werden keine Noten, sondern verbale Beurteilungen formuliert. Diese Beurteilungen sollen Ihnen helfen, gerade in diesen Bereichen das Verhalten Ihres Kindes besser zu verstehen.